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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INCENTIVE–REISEN

A. Geltung der Bedingungen

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte der TMC Tourism Marketing Consulting GmbH (kurz: TMC), die sie im Rahmen ihrer in Punkt B.1 umschriebenen Tätigkeit abschließt. TMC widerspricht den AGB ihrer Vertragspartner ausdrücklich: Diese gelten nur, wenn sie von TMC schriftlich anerkannt werden.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

B. Leistungsumfang und Vertragsform

1. TMC übernimmt die Planung, Organisation und Veranstaltung von Incentive-Reisen.

2. Der genaue Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Zeitpunkt der Leistungen ergibt sich aus dem im Anhang des betreffenden Auftrags befindlichen, mit dem Kunden erarbeiteten und von beiden Vertragsparteien unterfertigten Programm, welches einen integrierenden Bestandteil des betreffenden Auftrags bildet.

3. TMC ist befugt, sich zur Vertragserfüllung selbst gewählter Leistungsträger zu bedienen. Lehnt der Kunde die Erfüllung unter Zuhilfenahme eines bestimmten Leistungsträgers ab, so hat er dies bereits in der Programmplanungsphase TMC mitzuteilen und ist dies im Programm zu vermerken und von beiden Vertragsparteien zu unterfertigen. Im Falle relevanter Firmenvereinbarungen seitens des Kunden mit internationalen Hotelketten und/ oder Fluglinien, sofern diese für die Programmerstellung zu berücksichtigen sind, sind diese TMC durch den Kunden mitzuteilen.

Alle Kontakte zu den Leistungsträgern (Hotels, Restaurants, lokale Reiseleiter, Destination Management Companies, Transportunternehmer, Künstler etc.) haben ausschließlich über TMC zu erfolgen.

4. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftlichkeit.

C. Preisänderungen

1. Die mit Vertragsabschluss bestätigten angebotenen Preise gelten ausschließlich bei Buchung der im Vertrag vorgegebenen Personenzahl.

2. Ebenso behält sich TMC vor, aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, die Preise zu erhöhen, sofern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mehr als zwei Monate vor Reisebeginn liegt. Dies sind u.a. die für die betreffende Reiseveranstaltung betreffenden Wechselkurse oder Änderung der Beförderungskosten, sowie Flughafengebühren, Treibstoffkosten, Hotelkosten etc.

D. Zahlung, Storno, Leistungsstörungen, Rücktritt

1. Es gelten die Buchungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Programms aufgrund der in der Destination vereinbarten Bedingungen mit den Leistungsträgern.

2. TMC ist befugt, in Fällen höherer Gewalt die Reise zu stornieren. Der Kunde stimmt der Erbringung einer Ersatz- oder- Teilleistung zu, sofern eine solche zu gleichem Zeitpunkt wie die verhinderte Leistungserbringung oder innerhalb eines Jahres, möglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, Epidemien, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Maschinenschaden, Maschinenbruch oder andere von TMC nicht zu vertretende oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände. Etwaige, schon angefallene Aufwendungen und Kosten in Zusammenhang mit dem geplanten Projekt/ Reise werden, sofern von den Sublieferanten eingefordert und an diese schon bezahlt, an den Kunden weiterverrechnet, wobei TMC sein Möglichstes tut, um die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. 

TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass bei sämtlichen nationalen und internationalen Fluglinien, Flughäfen und Fluglotsen ein durch den Veranstalter nicht auszuschließendes Streikrisiko besteht.

E. Informationspflichten und sonstige Nebenleistungspflichten

1. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass in der Regel für Reisen ins Ausland ein Reisepass erforderlich ist, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

2. TMC informiert darüber hinaus über die jeweiligen ausländischen Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, Impfungen, sowie auf Anfrage über Devisen und Zollvorschriften, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können.

3. Soweit TMC nicht anders vom Kunden informiert, wird bei Erfüllung der Informationspflicht bezüglich ausländischer Ein- und Ausreisevorschriften davon ausgegangen, dass alle Reisenden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Besitzt ein Reisender eine fremde Staatsangehörigkeit oder eine Doppelstaatsbürgerschaft, so hat der Kunde TMC darüber rechtzeitig zu informieren.

4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die nötigen Dokumente beigebracht und die gesundheitsbehördlichen Vorschriften erfüllt werden.

5. Erfüllen die einzelnen Reiseteilnehmer nicht die entsprechenden Vorschriften, so hat der Kunde die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

6. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Fluglinien, die sich auf der „Schwarzen Liste“ unsicherer Fluglinien befinden, nicht zum Einsatz kommen. Hier die aktuelle Liste.

F. Versicherungen

Der Kunde hat für die nötigen Reise-, Reiserückhol-, Reisegepäck-, Kranken- und Stornoversicherungen Sorge zu tragen. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Streiks sowie COVID 19 durch die abzuschließende Versicherung gedeckt sein sollten, da TMC keine Haftung hierfür übernimmt. Nähere Informationen zu COVID 19 und Versicherungsdeckung: https://www.allianz-assistance.at/service/faq.html

G. Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand ist Wien

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