ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INCENTIVE–REISEN
A. Geltung der Bedingungen
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte der TMC
Tourism Marketing Consulting GmbH (kurz: TMC), die sie im Rahmen ihrer in Punkt B.1 umschriebenen
Tätigkeit abschließt. TMC widerspricht den AGB ihrer Vertragspartner ausdrücklich: Diese gelten nur,
wenn sie von TMC schriftlich anerkannt werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so ändert dies
nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind im Rahmen der
Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommen.
3. Diese AGB wurden zuletzt im Jahr 2025 aktualisiert und berücksichtigen die Anforderungen
des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG, BGBl. I Nr. 50/2017 idgF), der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689).
B. Leistungsumfang und Vertragsform
1. TMC übernimmt die Planung, Organisation und Veranstaltung von Incentive-Reisen sowie damit
verbundenen Corporate Events und Marketingmaßnahmen.
2. Der genaue Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Zeitpunkt der Leistungen
ergibt sich aus dem im Anhang des betreffenden Auftrags befindlichen, mit dem Kunden erarbeiteten und
von beiden Vertragsparteien unterfertigten Programm, welches einen integrierenden Bestandteil des
betreffenden Auftrags bildet.
3. TMC ist befugt, sich zur Vertragserfüllung selbst gewählter Leistungsträger zu bedienen. Lehnt der
Kunde die Erfüllung unter Zuhilfenahme eines bestimmten Leistungsträgers ab, so hat er dies bereits in
der Programmplanungsphase TMC mitzuteilen. Alle Kontakte zu den Leistungsträgern (Hotels,
Restaurants, lokale Reiseleiter, Destination Management Companies, Transportunternehmer, Künstler
etc.) haben ausschließlich über TMC zu erfolgen.
4. Der Vertragsabschluss kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, digitale Signatur)
erfolgen. Digitale Vertragsabschlüsse sind schriftlichen Abschlüssen gleichgestellt, sofern die
Identität der Vertragsparteien eindeutig feststellbar ist.
5. TMC behält sich vor, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Kommunikation teilweise unter
Einsatz KI-gestützter Tools zu erstellen (siehe Punkt H). Die inhaltliche Verantwortung verbleibt
stets bei TMC.
C. Preisänderungen
1. Die mit Vertragsabschluss bestätigten angebotenen Preise gelten ausschließlich bei Buchung der im Vertrag vorgegebenen Personenzahl.
2. Ebenso behält sich TMC vor, aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, die Preise zu erhöhen, sofern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mehr als zwei Monate vor Reisebeginn liegt. Dies sind u.a. die für die betreffende Reiseveranstaltung betreffenden Wechselkurse oder Änderung der Beförderungskosten, sowie Flughafengebühren, Treibstoffkosten, Hotelkosten etc. Eine Preisänderung ist auch kurzfristig möglich, wenn öffentliche Abgaben, behördliche Gebühren, Sicherheitskosten oder Steuern im Reiseland erhöht oder neu eingeführt werden, die TMC nicht beeinflussen kann.
3. Preissenkungen (z. B. durch gesunkene Treibstoffkosten oder günstigere Wechselkurse)
werden an den Kunden weitergegeben, abzüglich allfälliger Verwaltungskosten.
D. Zahlung, Storno, Leistungsstörungen, Rücktritt
1. Es gelten die Buchungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Programms aufgrund der in der Destination vereinbarten Bedingungen mit den Leistungsträgern.
2. TMC ist befugt, in Fällen höherer Gewalt die Reise zu stornieren. Der Kunde stimmt der Erbringung einer Ersatz- oder Teilleistung zu, sofern eine solche zu gleichem Zeitpunkt wie die verhinderte Leistungserbringung oder innerhalb eines Jahres möglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Maschinenschaden, Maschinenbruch oder andere von TMC nicht zu vertretende oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 13 PRG berechtigen TMC zur kostenfreien Stornierung; bereits angefallene und an Sublieferanten geleistete Aufwendungen
werden dem Kunden nachvollziehbar verrechnet.
Etwaige, schon angefallene Aufwendungen und Kosten in Zusammenhang mit dem geplanten Projekt/Reise werden, sofern von den Sublieferanten eingefordert und an diese schon bezahlt, an den Kunden weiterverrechnet, wobei TMC sein Möglichstes tut, um die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere für nicht rückerstattbare Kosten im Zusammenhang mit Vorarbeiten im Büro (wie Reiseplanung, Drucksorten, App-Entwicklung, Teilnehmerkommunikation, Vorreisen, Abstimmungen mit Leistungsträgern), Leistungen vor Ort (z. B. Hotels, Transfers, Guides, Eintrittskarten), sowie extern beauftragte Serviceleistungen (z. B. Medienproduktion, Dekoration, Branding-Material). Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt befreit diesen nicht automatisch von der Zahlungspflicht bereits angefallener, nicht refundierbarer Leistungen.
TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass bei sämtlichen nationalen und internationalen Fluglinien, Flughäfen und Fluglotsen ein durch den Veranstalter nicht auszuschließendes Streikrisiko besteht. Eine Haftung für den Ausfall oder die Verspätung von Flügen wird ausgeschlossen. TMC unterstützt den Kunden bei Rückabwicklung, Umbuchung oder Kompensation durch die jeweilige Airline, haftet jedoch nicht für die Nichterbringung oder verspätete Erbringung von Flugleistungen und den eventuell damit verbundenen Folgen (z.B. Versäumen von Programmpunkten, Verschiebungen im Programmablauf, Programmänderungen, etc.).
E. Informationspflichten und sonstige Nebenleistungspflichten
1. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass in der Regel für Reisen ins Ausland ein Reisepass erforderlich ist, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Dies variiert allerdings von Destination zu Destination, die jeweils gültigen Einreisebedingungen sind der Website des Außenministeriums zu entnehmen.
2. TMC informiert darüber hinaus über die jeweiligen ausländischen Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, Impfungen, sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. TMC stützt sich dabei auf offizielle Quellen (z. B. Außenministerium, WHO); eine Haftung für kurzfristige Änderungen ist ausgeschlossen.
3. Soweit TMC nicht anders vom Kunden informiert, wird bei Erfüllung der Informationspflicht bezüglich ausländischer Ein- und Ausreisevorschriften davon ausgegangen, dass alle Reisenden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Besitzt ein Reisender eine fremde Staatsangehörigkeit oder eine Doppelstaatsbürgerschaft, so hat der Kunde TMC darüber rechtzeitig zu informieren.
4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die nötigen Dokumente beigebracht und die gesundheitsbehördlichen Vorschriften erfüllt werden.
5. Erfüllen die einzelnen Reiseteilnehmer nicht die entsprechenden Vorschriften, so hat der Kunde die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, im Fall von einer Nicht-Einreise-Erlaubnis vor Ort, trotz vorhandener Dokumente, Visa und Ähnlichem.
6. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Fluglinien, die sich auf der „Schwarzen Liste“ unsicherer Fluglinien befinden, nicht zum Einsatz kommen. Hier die aktuelle Liste: https://transport.ec.europa.eu/index_en
7. Der Kunde ist verpflichtet, TMC über etwaige Änderungen von Teilnehmerlisten, Passdaten oder Sonderbedürfnissen (z. B. Diäten, Mobilität) rechtzeitig zu informieren. Versäumte oder verspätete Mitteilungen können zu Leistungseinschränkungen führen, für die TMC nicht haftet.
F. Versicherungen
Der Kunde hat für die nötigen Reise-, Reiserückhol-, Reisegepäck-, Kranken- und Stornoversicherungen Sorge zu tragen. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Streiks sowie etwaige Epidemien und Pandemien durch die abzuschließende Versicherung gedeckt sein sollten, da TMC keine Haftung hierfür übernimmt. Zusätzlich haftet TMC nicht für Nachteile, die dem Kunden durch fehlende oder unzureichende Versicherungsdeckung entstehen. TMC empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reiseabbruchversicherung. Weitere Informationen zu Versicherungsoptionen erteilt TMC auf Anfrage
G. Datenschutz (DSGVO)
1. TMC verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden und des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie gegebenenfalls lit. f (berechtigtes Interesse).
2. Personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Kontaktdaten etc.) werden ausschließlich zum Zweck der Reiseabwicklung, Kommunikation und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur,
soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Hotels, Fluglinien, lokale DMCs) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
3. Reisende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Beschwerden können an die österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) gerichtet werden.
4. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (außerhalb des EWR) stellt TMC durch geeignete Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO) ein angemessenes Schutzniveau sicher.
5. Die Datenschutzerklärung von TMC ist auf der Website www.tmcconsulting.at abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.
H. Einsatz on KI-Tools (Künstliche Intelligenz)
1. TMC setzt im Rahmen ihrer Dienstleistungserbringung KI-gestützte Software-Tools ein (z. B. für Texterstellung, Konzeptentwicklung, Übersetzungen und Datenanalyse). TMC handelt dabei im Einklang mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sowie der DSGVO.
2. TMC ist bestrebt, bei der Nutzung von KI-Tools keine personenbezogenen Daten von Reisenden oder Kunden einzuspielen. Soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, werden Daten vor der Verarbeitung anonymisiert oder pseudonymisiert. Die inhaltliche Verantwortung für alle Leistungen verbleibt ausschließlich bei TMC.
3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TMC KI-Tools für operative und kreative Aufgaben einsetzen darf. Möchte der Kunde den KI-Einsatz für sein Projekt explizit ausschließen,
I. Wechselkursrisiko
1. Sofern Leistungen in Fremdwährungen (z. B. USD, GBP, AED, THB) eingekauft werden, basieren die Angebote von TMC auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zuzüglich eines branchenüblichen
Aufschlags. Der im Angebot angegebene Wechselkurs wird explizit ausgewiesen.
2. TMC behält sich vor, den Reisepreis bei einer Änderung der relevanten Wechselkurse um mehr
als 2 % gegenüber dem kalkulierten Kurs anzupassen. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Verkaufspreis basiert auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Wechselkurs. Allfällige Wechselkursänderungen bis zum Reisetermin werden in der Schlussrechnung entsprechend berücksichtigt.
J. Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsstand ist Wien
Stand der AGBs: 30.04.2026