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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INCENTIVE–REISEN

A. Geltung der Bedingungen

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte der TMC Tourism Marketing Consulting GmbH (kurz: TMC), die sie im Rahmen ihrer in Punkt B.1 umschriebenen Tätigkeit abschließt. TMC widerspricht den AGB ihrer Vertragspartner ausdrücklich: Diese gelten nur, wenn sie von TMC schriftlich anerkannt werden.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

B. Leistungsumfang und Vertragsform

1. TMC übernimmt die Planung, Organisation und Veranstaltung von Incentive-Reisen.

2. Der genaue Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Zeitpunkt der Leistungen ergibt sich aus dem im Anhang des betreffenden Auftrags befindlichen, mit dem Kunden erarbeiteten und von beiden Vertragsparteien unterfertigten Programm, welches einen integrierenden Bestandteil des betreffenden Auftrags bildet.

3. TMC ist befugt, sich zur Vertragserfüllung selbst gewählter Leistungsträger zu bedienen. Lehnt der Kunde die Erfüllung unter Zuhilfenahme eines bestimmten Leistungsträgers ab, so hat er dies bereits in der Programmplanungsphase TMC mitzuteilen und ist dies im Programm zu vermerken und von beiden Vertragsparteien zu unterfertigen. Im Falle relevanter Firmenvereinbarungen seitens des Kunden mit internationalen Hotelketten und/oder Fluglinien, sofern diese für die Programmerstellung zu berücksichtigen sind, sind diese TMC durch den Kunden mitzuteilen. Alle Kontakte zu den Leistungsträgern (Hotels, Restaurants, lokale Reiseleiter, Destination Management Companies,

Transportunternehmer, Künstler etc.) haben ausschließlich über TMC zu erfolgen.

4. Vertragsabschluss: Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftlichkeit.

5. Auch nach erfolgtem Vertragsabschluss kann TMC Änderungen am Programm vornehmen, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder leistungsbedingten Gründen notwendig ist und der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

C. Preisänderungen

1. Die mit Vertragsabschluss bestätigten angebotenen Preise gelten ausschließlich bei Buchung der im Vertrag vorgegebenen Personenzahl.

2. Ebenso behält sich TMC vor, aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, die Preise zu erhöhen, sofern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mehr als zwei Monate vor Reisebeginn liegt. Dies sind u.a. die für die betreffende Reiseveranstaltung betreffenden Wechselkurse oder Änderung der Beförderungskosten, sowie Flughafengebühren, Treibstoffkosten, Hotelkosten etc. Eine Preisänderung ist auch kurzfristig möglich, wenn öffentliche Abgaben, behördliche Gebühren, Sicherheitskosten oder Steuern im Reiseland erhöht oder neu eingeführt werden, die TMC nicht beeinflussen kann.

D. Zahlung, Storno, Leistungsstörungen, Rücktritt

1. Es gelten die Buchungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Programms aufgrund der in der Destination vereinbarten Bedingungen mit den Leistungsträgern.

2. TMC ist befugt, in Fällen höherer Gewalt die Reise zu stornieren. Der Kunde stimmt der Erbringung einer Ersatz- oder Teilleistung zu, sofern eine solche zu gleichem Zeitpunkt wie die verhinderte Leistungserbringung oder innerhalb eines Jahres möglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, Epidemien, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Maschinenschaden, Maschinenbruch oder andere von TMC nicht zu vertretende oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände.

 

Etwaige, schon angefallene Aufwendungen und Kosten in Zusammenhang mit dem geplanten Projekt/Reise werden, sofern von den Sublieferanten eingefordert und an diese schon bezahlt, an den Kunden weiterverrechnet, wobei TMC sein Möglichstes tut, um die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere für nicht rückerstattbare Kosten im Zusammenhang mit Vorarbeiten im Büro (wie Reiseplanung, Drucksorten, App-Entwicklung, Teilnehmerkommunikation, Vorreisen, Abstimmungen mit Leistungsträgern), Leistungen vor Ort (z. B. Hotels, Transfers, Guides, Eintrittskarten), sowie extern beauftragte Serviceleistungen (z. B. Medienproduktion, Dekoration, Branding-Material). Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt befreit diesen nicht automatisch von der Zahlungspflicht bereits angefallener, nicht refundierbarer Leistungen.

 

TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass bei sämtlichen nationalen und internationalen Fluglinien, Flughäfen und Fluglotsen ein durch den Veranstalter nicht auszuschließendes Streikrisiko besteht. Eine Haftung für den Ausfall oder die Verspätung von Flügen wird ausgeschlossen. TMC unterstützt den Kunden bei Rückabwicklung, Umbuchung oder Kompensation durch die jeweilige Airline, haftet jedoch nicht für die Nichterbringung oder verspätete Erbringung von Flugleistungen und den eventuell damit verbundenen Folgen (z.B. Versäumen von Programmpunkten, Verschiebungen im Programmablauf, Programmänderungen, etc.).

E. Informationspflichten und sonstige Nebenleistungspflichten

1. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass in der Regel für Reisen ins Ausland ein Reisepass erforderlich ist, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Dies variiert allerdings von Destination zu Destination, die jeweils gültigen Einreisebedingungen sind der Website des Außenministeriums zu entnehmen.

2. TMC informiert darüber hinaus über die jeweiligen ausländischen Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, Impfungen, sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können.

3. Soweit TMC nicht anders vom Kunden informiert, wird bei Erfüllung der Informationspflicht bezüglich ausländischer Ein- und Ausreisevorschriften davon ausgegangen, dass alle Reisenden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Besitzt ein Reisender eine fremde Staatsangehörigkeit oder eine Doppelstaatsbürgerschaft, so hat der Kunde TMC darüber rechtzeitig zu informieren.

4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die nötigen Dokumente beigebracht und die gesundheitsbehördlichen Vorschriften erfüllt werden.

5. Erfüllen die einzelnen Reiseteilnehmer nicht die entsprechenden Vorschriften, so hat der Kunde die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, im Fall von einer Nicht-Einreise-Erlaubnis vor Ort, trotz vorhandener Dokumente, Visa und Ähnlichem.

6. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Fluglinien, die sich auf der „Schwarzen Liste“ unsicherer Fluglinien befinden, nicht zum Einsatz kommen. Hier die aktuelle Liste: https://transport.ec.europa.eu/index_en

7. Der Kunde ist verpflichtet, TMC über etwaige Änderungen von Teilnehmerlisten, Passdaten oder Sonderbedürfnissen (z. B. Diäten, Mobilität) rechtzeitig zu informieren. Versäumte oder verspätete Mitteilungen können zu Leistungseinschränkungen führen, für die TMC nicht haftet.

F. Versicherungen

Der Kunde hat für die nötigen Reise-, Reiserückhol-, Reisegepäck-, Kranken- und Stornoversicherungen Sorge zu tragen. TMC weist ausdrücklich darauf hin, dass Streiks sowie etwaige Epidemien und Pandemien durch die abzuschließende Versicherung gedeckt sein sollten, da TMC keine Haftung hierfür übernimmt. Zusätzlich haftet TMC nicht für Nachteile, die dem Kunden durch fehlende oder unzureichende Versicherungsdeckung entstehen.

G. Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand ist Wien

Stand der AGBs: 25.06.2025

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